1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Morice Meid, Momei Webdesign (im Folgenden „Dienstleister“) und seinen Kunden über Marketingberatung, Markendesign, Webdesign sowie damit zusammenhängende Leistungen.
1.2 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Dienstleister ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zustimmt. Dies gilt auch, wenn der Dienstleister Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen erbringt.
1.4 Individuelle Vereinbarungen (z. B. im Angebot, Rahmenvertrag oder in einer Leistungsbeschreibung) gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Dienstleister erbringt insbesondere folgende Leistungen:
• Marketingberatung und strategische Beratung
• Entwicklung von Markenauftritten (Branding, Corporate Design)
• Konzeption, Gestaltung und Erstellung von Marketing- und Vertriebsunterlagen sowie Planung, Umsetzung und Auswertung von Marketing- und Kommunikationskampagnen
• Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Websites und sonstigen digitalen Anwendungen (z. B. Landingpages, Microsites)
• laufende Betreuung und Wartungsleistungen
2.2 Art und Umfang der im Einzelfall geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer separaten Leistungsbeschreibung.
2.3 Der Dienstleister ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer heranzuziehen, bleibt jedoch gegenüber dem Kunden alleiniger Vertragspartner.
2.4 Beratungsleistungen des Dienstleisters, insbesondere Marketing- und Strategieberatung, erfolgen als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatz- oder Gewinnsteigerungen, konkrete Reichweiten-, Klick- oder Conversionwerte, bessere Platzierungen in Suchmaschinen) wird, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht geschuldet. Der Kunde trifft unternehmerische Entscheidungen eigenverantwortlich.
2.5 Bei der Entwicklung von Markenauftritten, Logos, Namen, Slogans und sonstigen Kennzeichen prüft der Dienstleister nicht, ob diese rechtlich eintragungsfähig sind oder Rechte Dritter verletzen (z. B. Marken-, Design- oder Namensrechte). Die rechtliche Prüfung und ggf. Anmeldung von Marken oder Designs obliegt dem Kunden. Der Dienstleister empfiehlt dem Kunden, hierfür einen fachkundigen Rechtsanwalt oder Patentanwalt hinzuzuziehen.
2.6 Für Webdesign- und sonstige digitale Projekte gilt ergänzend:
a) Der Dienstleister konzipiert und entwickelt Websites und digitale Anwendungen auf Basis der im Angebot oder Projektplan beschriebenen Anforderungen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Dienstleister die Erstellung eines funktionierenden, dem vereinbarten Umfang entsprechenden digitalen Produkts, nicht jedoch die Erreichung bestimmter Kennzahlen (z. B. Ladezeiten, Conversion Rates, Suchmaschinenrankings).
b) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die technische Umsetzung von Websites und digitalen Anwendungen für die jeweils aktuellen Versionen der gängigen Browser (insbesondere Chrome, Safari, Edge) und für marktübliche Bildschirmgrößen (Desktop, Tablet, Smartphone). Eine vollständige Funktionsfähigkeit in veralteten Browsern oder auf nicht marktüblichen Endgeräten wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
c) Soweit zur Nutzung der erstellten Website oder digitalen Anwendung Drittplattformen oder SaaS-Produkte erforderlich sind (z. B. Webflow, Newsletter-Tools, Analyse- oder Marketing-Plattformen, Formular- oder CRM-Systeme), stellt der Dienstleister im Rahmen der Projektdurchführung die hierfür notwendigen Zugänge bereit oder nutzt vom Kunden eingerichtete Konten. Besteht kein Wartungs- oder Betreuungsvertrag im Sinne von § 11 dieser AGB, ist der Kunde dafür verantwortlich, rechtzeitig vor Projektabschluss die für den laufenden Betrieb erforderlichen eigenen Konten bei den jeweiligen Anbietern einzurichten und dem Dienstleister für die Dauer der Projektumsetzung die notwendigen Zugänge zur Verfügung zu stellen. Nach Abnahme überführt der Dienstleister die Website bzw. das Projekt in die vom Kunden bereitgestellten Konten (z. B. durch Übertragung in den Account oder Workspace des Kunden). Der Dienstleister schuldet in diesem Fall keinen dauerhaften Zugang über eigene Konten oder Lizenzen.
Soweit eine Website oder sonstige digitale Anwendung über solche Drittplattformen oder SaaS-Produkte im eigenen Account des Kunden betrieben wird und keine laufende Betreuung oder Wartung im Sinne von § 11 dieser AGB durch den Dienstleister erfolgt, ist der Kunde zudem dafür verantwortlich, mit den jeweiligen Anbietern die für den datenschutzkonformen Betrieb erforderlichen Verträge (einschließlich etwaiger Auftragsverarbeitungsverträge bzw. Data Processing Agreements) nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vorgaben abzuschließen. Für die Plattform Webflow steht hierfür beispielsweise ein Data Processing Agreement unter https://webflow.com/legal/dpa zur Verfügung. Der Kunde stellt sicher, dass entsprechende Verträge rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Website abgeschlossen werden.
d) Der Dienstleister kann dem Kunden Schulungen oder Einweisungen in die Nutzung der erstellten Website, des eingesetzten Systems (z. B. CMS) oder von Marketing-Tools anbieten. Sofern Schulungen nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden diese gesondert nach Aufwand auf Basis des in § 5.2 genannten Stundensatzes vergütet.
e) Soweit der Dienstleister im Rahmen der Projektrealisierung Empfehlungen zu Suchmaschinenoptimierung (SEO), Online-Marketing, Tracking oder Analyse (z. B. Einbindung von Analyse- oder Marketing-Tools) ausspricht oder entsprechende technische Maßnahmen umsetzt, handelt es sich um Dienstleistungen nach dem jeweils bekannten Stand der Technik und gängigen Best Practices. Der Dienstleister übernimmt keine Garantie für bestimmte Rankings, Sichtbarkeitswerte, Klickzahlen, Leads oder sonstige Marketingergebnisse.
f) Soweit kein gesonderter Wartungs- oder Betreuungsvertrag im Sinne von § 11 vereinbart ist, ist der Kunde für die inhaltliche Pflege der Website und anderer digitaler Anwendungen (insbesondere Texte, Bilder, Videos, Dokumente, Produkte, Preise) verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn der Dienstleister im Einzelfall Inhalte im Auftrag des Kunden in ein System einpflegt. Soweit im Rahmen eines Wartungs- oder Betreuungsvertrags eine inhaltliche Pflege ausdrücklich vereinbart ist, richtet sich deren Umfang ausschließlich nach der jeweiligen Vereinbarung.
g) Soweit der Dienstleister den Kunden bei der Erstellung oder Einbindung von Rechtstexten (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweisen, AGB oder vergleichbaren Pflichtangaben) unterstützt oder entsprechende Mustertexte zur Verfügung stellt, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage externer Vorlagen oder Generatoren. Diese Leistungen stellen keine Rechtsberatung dar und erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit oder rechtliche Richtigkeit. Der Kunde bleibt für die rechtliche Ausgestaltung, Prüfung und Aktualität der Rechtstexte verantwortlich und wird hierfür im Zweifel einen fachkundigen Rechtsanwalt hinzuziehen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde stellt dem Dienstleister alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugangsdaten rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere:
• Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Logos, Grafiken),
• Informationen zum Unternehmen, Produkten und Zielgruppen,
• technische Zugangsdaten (z. B. Hosting, Domains, Tools).
Soweit der Kunde kein oder kein ausreichendes Bildmaterial zur Verfügung stellt, kann der Dienstleister nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden geeignetes Bildmaterial (z. B. Stockbilder, Grafiken oder mittels generativer KI erstellte Bilder) bereitstellen; dieses wird gesondert gemäß § 4.6 vergütet.
3.2 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Er stellt den Dienstleister von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Urheber-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten im Zusammenhang mit den vom Kunden gelieferten Inhalten resultieren.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, Entwürfe und Zwischenstände innerhalb von 7 Werktagen zu prüfen und freizugeben oder nachvollziehbar zu beanstanden. Bleibt eine Rückmeldung innerhalb von 10 Werktagen aus, kann der Dienstleister eine Entscheidung verlangen; erfolgt auch dann keine Rückmeldung, kann dies als Freigabe gewertet werden. Für die Abnahme der finalen Leistungen gilt § 6.9.
3.4 Verzögert der Kunde seine Mitwirkung, verschieben sich etwaige Fristen und Termine entsprechend. Mehraufwand, der aus fehlenden oder verspäteten Mitwirkungen entsteht, kann der Dienstleister nach den vereinbarten Stundensätzen gesondert berechnen.
3.5 Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister Änderungen seiner Unternehmensdaten (insbesondere Firma, Anschrift, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen und Kontaktdaten) unverzüglich mitzuteilen, soweit diese für die Vertragsdurchführung oder für Pflichtangaben auf der Website oder in sonstigen Kommunikationsmitteln relevant sind.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Vereinbarung zwischen den Parteien. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Mangels abweichender Vereinbarung gilt:
• 50 % der vereinbarten Vergütung sind bei Auftragserteilung fällig,
• die restliche Vergütung bei Abnahme bzw. Projektabschluss.
4.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Dienstleisters.
4.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Dienstleister ist berechtigt, für Mahnungen eine angemessene Mahngebühr zu erheben.
4.5 Reise- und Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten, Übernachtungen, Stockmaterial, zusätzliche Lizenzen) werden nach vorheriger Abstimmung gesondert abgerechnet. Fahrtkosten im Zusammenhang mit Kundenterminen vor Ort werden – soweit nicht anders vereinbart – pauschal mit 1,00 € netto pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt, berechnet ab dem Sitz des Dienstleisters) berechnet.
4.6 Soweit der Dienstleister im Auftrag des Kunden Bildmaterial erstellt oder bereitstellt, das nicht aus vom Kunden bereitgestellten Inhalten stammt (insbesondere Stockmaterial oder mittels generativer KI erstellte Bilder), wird dieses Bildmaterial gesondert vergütet. Für mittels generativer KI erstellte Bilder erfolgt die Vergütung in Höhe von 75,00 € netto pro Bild.
5. Leistungsänderungen und Mehraufwand
5.1 Wünsche des Kunden nach Vertragsabschluss, die zu Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs führen („Change Requests“), bedürfen der Zustimmung des Dienstleisters.
5.2 Soweit nicht anders vereinbart, beinhalten Festpreisangebote zwei Korrekturschleifen pro Leistungsbestandteil (z. B. Logo, Website-Layout). Weitere Änderungswünsche werden auf Basis des Stundensatzes von 120,00 € netto pro Stunde zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer oder eines zusätzlichen Angebots vergütet.
5.3 Führt ein Change Request zu Terminverschiebungen, informiert der Dienstleister den Kunden hierüber. Bereits vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen.
6. Termine, Projektablauf und Abnahme
6.1 Nach Vertragsabschluss bzw. Annahme des Angebots erstellen Dienstleister und Kunde gemeinsam einen Projektplan. Der Projektplan enthält insbesondere Projektphasen, Deadlines, Meilensteine, Meetings sowie einen voraussichtlichen Projektendtermin. Er wird in Textform dokumentiert und ist Vertragsbestandteil.
6.2 Der Projektplan konkretisiert Abläufe und Termine des Projekts. Anpassungen während der Zusammenarbeit sind im gegenseitigen Einvernehmen möglich und werden in Textform festgehalten. Der Dienstleister informiert den Kunden über wesentliche Projektmeilensteine und stellt Zwischenergebnisse zur Verfügung (z. B. Konzepte, Designentwürfe, Prototypen).
6.3 Sofern im Projektplan oder im Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, handelt es sich bei Terminen und Deadlines um unverbindliche Plantermine. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
6.4 Geringfügige Abweichungen, die die Funktion und Verwendbarkeit der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen, gelten nicht als Mangel.
6.5 Der Kunde stellt sicher, dass Anfragen des Dienstleisters, insbesondere Rückfragen, Freigaben und Feedback zu Zwischenständen, grundsätzlich innerhalb von 7 Kalendertagen beantwortet werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, kann der Dienstleister den Projektplan entsprechend anpassen. Verzögerungen aufgrund ausbleibender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden gelten als vom Kunden zu vertreten.
6.6 Maßgeblich für die Berechnung von Verzögerungen ist der im Projektplan dokumentierte voraussichtliche Projektendtermin. Verzögert sich der Projektabschluss um mehr als 30 Kalendertage gegenüber diesem Endtermin, gilt Folgendes:
a) Liegen die Verzögerungsgründe überwiegend im Verantwortungsbereich des Kunden, ist der Dienstleister berechtigt, die vereinbarte Netto-Projektvergütung für jeden angefangenen weiteren Verzögerungszeitraum von 30 Kalendertagen um 3 % zu erhöhen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Dienstleister durch die Verzögerung kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
b) Liegen die Verzögerungsgründe überwiegend im Verantwortungsbereich des Dienstleisters, reduziert sich die vereinbarte Netto-Projektvergütung für jeden angefangenen weiteren Verzögerungszeitraum von 30 Kalendertagen um 3 %. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen Verzugs bleiben unberührt.
Der Zuschlag nach Buchstabe a) bzw. der Nachlass nach Buchstabe b) ist jeweils auf insgesamt 20 % der vereinbarten Netto-Projektvergütung begrenzt.
6.7 Liegen die Ursachen der Verzögerung nicht eindeutig überwiegend im Verantwortungsbereich einer Partei oder sind beide Parteien für die Verzögerung mitverantwortlich, verständigen sich die Parteien auf eine angemessene Anpassung des Projektplans und – falls erforderlich – der Vergütung; eine automatische Erhöhung oder Reduzierung der Vergütung nach Ziffer 6.6 findet in diesem Fall nicht statt.
6.8 Verzögerungen, die auf Umstände höherer Gewalt oder auf sonstige, von keiner Partei zu vertretende Umstände zurückzuführen sind (z. B. Ausfälle von Diensten Dritter, behördliche Anordnungen, längerfristige Erkrankung) sowie Verzögerungen, die im Wesentlichen darauf beruhen, dass externe Mitwirkende (z. B. Fotografen, Texter, 3D-Designer) ihre Leistungen nicht rechtzeitig erbringen, gelten als von keiner Partei zu vertreten, sofern weder der Kunde noch der Dienstleister die Verzögerung schuldhaft verursacht haben. In diesen Fällen wird der Projektplan in angemessener Weise angepasst; eine Erhöhung oder Reduzierung der Vergütung nach Ziffer 6.6 findet nicht statt.
6.9 Nach Fertigstellung einer vereinbarten Leistung teilt der Dienstleister dies dem Kunden mit und stellt die Leistung zur Abnahme bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 5 Werktagen zu prüfen und Abnahme zu erklären oder wesentliche Mängel schriftlich oder in Textform zu rügen.
6.10 Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung keine Abnahme und auch keine begründete Mängelrüge, kann der Dienstleister dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen, sofern sie abnahmereif ist und der Dienstleister den Kunden in der Fristsetzung hierauf hingewiesen hat.
7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1 Alle vom Dienstleister erbrachten Leistungen, insbesondere Entwürfe, Designs, Grafiken, Konzepte, Texte, Quellcodes und sonstige Ergebnisse, sind urheberrechtlich geschützt.
7.2 Der Dienstleister räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung konkret bezeichneten Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzung für eigene Zwecke des Kunden im Rahmen seiner geschäftlichen Kommunikation, insbesondere in Online- und Printmedien, Social Media, Präsentationen und Messeauftritten.
7.3 Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus (z. B. Weitergabe an Dritte, Verkauf, Bearbeitung durch Dritte, Nutzung in weiteren Projekten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters und ist gesondert zu vergüten.
7.4 Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
7.5 Entwürfe und Konzepte, die der Kunde nicht auswählt bzw. nicht bezahlt, dürfen vom Kunden nicht genutzt werden. Der Dienstleister ist berechtigt, diese anderweitig zu verwenden.
8. Drittdienste, Software, Schriften und Stockmaterial
8.1 Soweit für die Leistungserbringung Drittleistungen erforderlich sind (z. B. Hosting, Domainregistrierung, E-Mail-Dienste, Webflow, Newsletter-Tools, Analyse-Tools), werden diese in der Regel im Namen und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen. Der Dienstleister kann hierzu Empfehlungen aussprechen, übernimmt jedoch keine Haftung für Verfügbarkeit oder Funktionalität der Dienste Dritter.
8.2 Der Einsatz von Schriften, Bildern, Videos, Plugins, Templates oder sonstigen Drittmaterialien erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Lizenzen zu erwerben, sofern diese nicht ausdrücklich vom Dienstleister für den Kunden beschafft werden.
8.3 Der Dienstleister haftet nicht für eine vertragswidrige oder lizenzüberschreitende Nutzung solcher Drittmaterialien durch den Kunden.
9. Haftung
9.1 Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Dienstleisters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
9.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Dienstleisters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Eine weitergehende Haftung des Dienstleisters auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.4 Der Dienstleister übernimmt – unbeschadet der Ziffern 9.1 und 9.2 – keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, Konzepten oder Maßnahmen (insbesondere wettbewerbsrechtlich, markenrechtlich oder datenschutzrechtlich). Der Dienstleister erbringt keine Rechtsberatung. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit obliegt dem Kunden. Dies gilt auch für Rechtstexte, die der Dienstleister im Rahmen eines Projekts einbindet oder auf Basis externer Vorlagen oder Generatoren zur Verfügung stellt. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Dienstleisters.
9.5 Für Datenverluste haftet der Dienstleister nur, soweit der Kunde eine regelmäßige, dem Risiko angemessene Datensicherung durchgeführt hat und der Verlust auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.
10. Gewährleistung
10.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
10.2 Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Kenntniserlangung, schriftlich oder in Textform zu rügen und nachvollziehbar zu beschreiben.
10.3 Der Dienstleister ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten, soweit der Mangel erheblich ist.
10.4 Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung des Dienstleisters Änderungen an der Leistung vornehmen und der Mangel hierauf beruht.
11. Laufende Betreuung und Wartung (optional)
11.1 Soweit eine laufende Betreuung oder Wartung vereinbart ist, bezieht sie sich in der Regel auf vom Dienstleister erstellte Websites. Der Wartungsvertrag tritt, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit dem offiziellen Launch der jeweiligen Website in Kraft.
11.2 Die laufende Betreuung umfasst, soweit im Angebot oder Vertrag nicht anders beschrieben, insbesondere die technische Pflege der Website (z. B. Einspielen von Updates innerhalb des verwendeten Systems), eine grundlegende Überwachung der Erreichbarkeit sowie kleinere technische Anpassungen. Die Domainverwaltung erfolgt grundsätzlich durch den Kunden. Das Hosting der Website erfolgt, soweit vereinbart, über die Plattform Webflow oder einen vergleichbaren Dienst. Sofern ausdrücklich vereinbart, umfasst die laufende Betreuung auch die technische Umsetzung von Aktualisierungen der auf der Website eingebundenen Rechtstexte (z. B. Impressum, Datenschutzhinweise) auf Grundlage vom Kunden bereitgestellter oder von externen Anbietern zur Verfügung gestellter Inhalte bei relevanten Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen; eine rechtliche Prüfung oder Bewertung der Rechtstexte durch den Dienstleister findet nicht statt.
11.3 Die Vergütung für die laufende Betreuung oder Wartung (Wartungspauschale) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Soweit nicht anders vereinbart, wird die Wartungspauschale monatlich im Voraus zum Monatsanfang in Rechnung gestellt und ist bis spätestens zum 3. Kalendertag des Monats zur Zahlung fällig.
11.4 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit eines Wartungs- oder Betreuungsvertrags 12 Monate ab Beginn der kostenpflichtigen Phase. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.5 Der Dienstleister ist berechtigt, die für die laufende Betreuung vereinbarte Wartungspauschale einmal jährlich an gestiegene Kosten der Leistungserbringung (insbesondere Personal-, Lizenz- und Hostingkosten) und angemessene Marktentwicklungen anzupassen. Eine Preisänderung wird dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Erhöhung hat sich am Umfang der Kostensteigerungen zu orientieren und darf diese nicht unangemessen überschreiten. Erhöht sich die Pauschale um mehr als 30 %, ist der Kunde berechtigt, den Wartungsvertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen; die Kündigung muss dem Dienstleister spätestens zwei Wochen vor dem angekündigten Wirksamwerden der Preisanpassung in Textform zugehen.
11.6 Leistungen, die nicht vom vereinbarten Wartungsumfang umfasst sind (insbesondere inhaltliche Änderungen, Layoutanpassungen, neue Funktionen oder größere Umstrukturierungen der Website), werden nach Aufwand auf Basis des in § 5.2 genannten Stundensatzes vergütet. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt.
11.7 Die Haftung für Ausfälle oder Störungen von Diensten Dritter (z. B. Hosting, SaaS-Tools, Plattformen wie Webflow) ist ausgeschlossen, sofern der Dienstleister diese Dienste nicht selbst verantwortet. Davon unberührt bleiben die Regelungen zur Haftung in § 9 dieser AGB.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung des jeweiligen Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
12.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, oder die einer Partei bereits bekannt waren oder ihr von einem Dritten rechtmäßig mitgeteilt wurden.
12.3 Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Näheres ergibt sich aus den Datenschutzhinweisen des Dienstleisters unter [Link zur Datenschutzerklärung].
12.4 Soweit der Dienstleister im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten Dritter verarbeitet (z. B. Website-Tracking, Newsletter), schließen die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
13. Referenzen und Eigenwerbung
13.1 Der Kunde räumt dem Dienstleister das Recht ein, den Namen und das Logo des Kunden sowie eine Kurzbeschreibung des Projekts als Referenz in eigenen Medien (z. B. Website, Social Media, Präsentationen) zu verwenden, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
13.2 Der Kunde kann der Nutzung nach Ziffer 13.1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. In diesem Fall wird der Dienstleister die betreffende Referenznennung in angemessener Frist anpassen oder entfernen.
14. Vertragsdauer und Kündigung
14.1 Projektverträge enden grundsätzlich mit Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistungen.
14.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre wesentlichen Vertragspflichten nachhaltig verletzt und die andere Partei trotz Abmahnung keine Abhilfe schafft.
14.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform oder Textform (z. B. E-Mail).
14.4 Endet ein Projektvertrag vor vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen (z. B. durch Kündigung), hat der Kunde dem Dienstleister alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen nach den vereinbarten Vergütungssätzen zu vergüten. Bei vereinbarten Pauschalhonoraren erfolgt die Abrechnung nach dem Anteil des bisherigen Leistungsstands am Gesamtprojekt nach billigem Ermessen; bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet. Gesetzliche Ansprüche des Dienstleisters auf Vergütung im Falle einer freien Kündigung des Kunden bei werkvertraglichen Leistungen (§ 648 BGB) bleiben unberührt.
14.5 Arbeitsergebnisse, die bis zur Beendigung des Vertrags erstellt wurden, stellt der Dienstleister dem Kunden in einem dem bisherigen Leistungsstand entsprechenden, verwertbaren Format zur Verfügung, soweit die hierfür vereinbarte Vergütung gezahlt ist. Nutzungsrechte an diesen Arbeitsergebnissen werden ausschließlich im Rahmen von § 7 dieser AGB eingeräumt und stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz des Dienstleisters.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.